Weitere Entscheidung unten: EuGH, 07.03.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1985 - 221/84   

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https://dejure.org/1985,1642
EuGH, 11.07.1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,1642)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,1642)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,1642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Berghoefer ASA

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - MÜNDLICHE , SCHRIFTLICH BESTÄTIGTE VEREINBARUNG - FORMERFORDERNISSE

  • EU-Kommission

    Berghoefer ASA

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits um die Wirksamkeit einer ursprünglich schriftlich getroffenen und später mündlich abgeänderten Gerichtsstandsvereinbarung; Voraussetzungen für die Erfüllung der Formerfordernisse gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Brüsseler ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1
    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - MÜNDLICHE , SCHRIFTLICH BESTÄTIGTE VEREINBARUNG - FORMERFORDERNISSE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 17 - Wirksamkeit einer mündlichen Gerichtsstandsvereinbarung, die nur von einer Partei schriftlich bestätigt wurde.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2893 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    3 Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Salotti, Slg. 1976, 1831; Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851; Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79, Porta Leasing, Slg. 1980, 1517; Urteil vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83, Tilly Russ, Slg. 1984, 2417) sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Artikel 17 eng auszulegen, da sie gewährleisten sollen, daß die Einigung zwischen den Parteien einer solchen Vereinbarung tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt.

    is Wenn tatsächlich feststeht, daß die Bestimmung des Gerichtsstands Gegenstand einer ausdrücklich auf sie bezogenen mündlichen Vereinbarung war, und wenn die von einer der Parteien stammende Bestätigung der mündlichen Vereinbarung der anderen Partei zugegangen ist, ohne daß diese zur gegebenen Zeit Einwendungen erhoben hätte, entspricht diese wörtliche Auslegung des Artikels 17 außerdem, wie der Gerichtshof bereits in einem anderen Zusammenhang (siehe Urteil vom 19. Juni 1984, a. a. O.) entschieden hat, auch der Funktion dieses Artikels, die gerade.

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    3 Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Salotti, Slg. 1976, 1831; Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851; Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79, Porta Leasing, Slg. 1980, 1517; Urteil vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83, Tilly Russ, Slg. 1984, 2417) sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Artikel 17 eng auszulegen, da sie gewährleisten sollen, daß die Einigung zwischen den Parteien einer solchen Vereinbarung tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt.
  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    3 Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Salotti, Slg. 1976, 1831; Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851; Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79, Porta Leasing, Slg. 1980, 1517; Urteil vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83, Tilly Russ, Slg. 1984, 2417) sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Artikel 17 eng auszulegen, da sie gewährleisten sollen, daß die Einigung zwischen den Parteien einer solchen Vereinbarung tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt.
  • EuGH, 06.05.1980 - 784/79

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    3 Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Salotti, Slg. 1976, 1831; Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851; Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79, Porta Leasing, Slg. 1980, 1517; Urteil vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83, Tilly Russ, Slg. 1984, 2417) sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Artikel 17 eng auszulegen, da sie gewährleisten sollen, daß die Einigung zwischen den Parteien einer solchen Vereinbarung tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Die von Art. 17 Abs. 1 EGÜbk vorgeschriebene Form soll lediglich sicherstellen, daß die Einigung über den Gerichtsstand tatsächlich feststeht (EuGH-Rs 221/84, RIW/AWD 1985, 736, 737; vgl. auch den Bericht zu dem Übereinkommen BT-Drucks. VI/1973 S. 82).

    Die Bestätigung kann von jeder Partei vorgenommen werden; es kommt nicht darauf an, wer durch die Gerichtsstandsklausel belastet wird (EuGH-Rs 221/84, aaO.; BGH, Urt. v. 5. Dezember 1985 - I ZR 55/82, NJW 1986, 2196).

  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/91

    Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht

    Die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Art. 17 EuGVÜ sind nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen, da diese Vorschrift gewährleisten soll, daß die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - Rs. 221/84 = Slg. 1985, 2699, 2708 m.w.N. ( Berghoefer/ASA ); EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs. 24/76 = Slg. 1976, 1831, 1841 ( Colzani/RÜWA )).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen

    (88) - Urteil vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76 (Estatis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7); Randnr. 6 des Urteils Segoura; Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/89 (Porta-Leasing/Prestige International, Slg. 1980, 1517, Randnr. 5); vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling/Amministrazione del tesoro dello Stato, Slg. 1983, 2503, Randnr. 13); vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83 (Tilly Ruß/Nova, Slg. 1984, 2417, Randnr. 14); vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 221/84 (Berghöfer/ASA, Slg. 1985, 2699, Randnr. 13); vom 11. November 1986 in der Rechtssache 313/85 (Iveco Fiat/Van Hool, Slg. 1986, 3337, Randnr. 5).
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1985 - 48/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1360
EuGH, 07.03.1985 - 48/84 (https://dejure.org/1985,1360)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1985 - 48/84 (https://dejure.org/1985,1360)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1985 - 48/84 (https://dejure.org/1985,1360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Spitzley / Sommer Exploitation

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - RÜGELOSES EINLASSEN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - AUFRECHNUNG DES BEKLAGTEN - SACHLICHES SICHEINLASSEN DES KLAEGERS - ANWENDUNG ...

  • EU-Kommission

    Spitzley / Sommer Exploitation

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage zur Zuständigkeit des Gerichts im Falle der sachlichen Einlassung des Klägers auf eine Aufrechnung des Beklagten, für die das angerufene Gericht sonst nicht zuständig wäre; Grenzen der Bestimmbarkeit des zuständigen Gerichts durch die Parteien; Analoge ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 17; ; EuGVÜ Art. 18

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 17; EuGVÜ Art. 18
    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - RÜGELOSES EINLASSEN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - AUFRECHNUNG DES BEKLAGTEN - SACHLICHES SICHEINLASSEN DES KLAEGERS - ANWENDUNG ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stillschweigende Gerichtsstandsvereinbarung durch rügelose Einlassung auf Aufrechnungsforderung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Stillschweigende Gerichtsstandsvereinbarung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2893
  • ZIP 1985, 1228
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.11.1978 - 23/78

    Meeth / Glacetal

    Auszug aus EuGH, 07.03.1985 - 48/84
    s Das Oberlandesgericht hat deshalb dem Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt: "1) Beseitigt die rügelose Einlassung des Klägers auf eine Aufrechnungsforderung, die nicht auf demselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klageforderung beruht und für die nach Artikel 17 des Übereinkommens wirksam ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart wurde, ein sich aus dieser Gerichtsstandsvereinbarung und deren Auslegung ( EuGH, Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78, Meeth/Glacetal) ergebendes prozessuales Aufrechnungsverbot?.

    Diese Auslegung trägt im übrigen, wie das Vereinigte Königreich zu Recht bemerkt, den Erfordernissen der Prozeßökonomie Rechnung, die, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78 (Meeth, Slg. 1978, 2133) ausgeführt hat, dem gesamten Übereinkommen, zu dem Artikel 18 gehört, zugrunde liegen.

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus EuGH, 07.03.1985 - 48/84
    Deshalb wird das angerufene Gericht in einem Fall der vom vorlegenden Gericht dargelegten Art aufgrund des Verhaltens des Klägers gemäß Artikel 18 des Übereinkommens zuständig, sofern dessen übrige Tatbestandsmerkmale vorliegen, wie sie insbesondere in dem Urteil vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671) dargelegt sind.
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Da die rügelose Einlassung vorrangig ist (EuGH 7. März 1985 - C-48/84 - [Spitzley] Slg. 1985, 787) , kommt es auf die in § 12 des Auslandsbeschäftigungsvertrages getroffene Gerichtsstandsvereinbarung nicht an.
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Da diese Entscheidung über die Aufrechnungsforderungen nach § 322 Abs. 2 ZPO der materiellen Rechtskraft fähig ist, können die deutschen Gerichte über die Gegenforderungen nur entscheiden, wenn sie auch insoweit international zuständig sind (BGHZ 60, 85, 87 f [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; Geimer NJW 1973, 951 und IPrax 1986, 208, 21l f; Eickhoff, Inländische Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit für Aufrechnung und Widerklage, 1985, S. 164, 168, 179, 180 f; für den Bereich des EuGVÜ vgl. auch EuGH - Urteile vom 9. November 1978 - Rs. 23/78 (Meeth/Glacetal) = EuGHE 1978, 2133, 2142 Rdnr. 8 = NJW 1979, 1100 und vom 7. März 1985 - Rs. 48/84 (Spitzley/Sommer) = EuGHE 1985, 787, 798 f. Rdnr. 20 und 27 = NJW 1985, 2893, 2894 = IPrax 1986, 27, 28 f m. Anm. Gottwald aaO S. 10 ff).

    Nach dem Urteil vom 7. März 1985 - Rs. 48/84 (Spitzley/Sommer) = EuGHE 1985, 787, 798 - 800 = NJW 1985, 2893 f = IPrax 1986, 27 m. Anm. Gottwald S. 10 ff ist das Gericht eines Vertragsstaates auch für eine nicht auf demselben Vertrag oder Sachverhalt beruhende Aufrechnungsforderung für die die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Vertragsstaates vereinbart wurde, dann zuständig, wenn sich der Kläger rügelos auf sie eingelassen hat (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 4. Februar 1993 - VII ZR 179/91II ZR 179/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-111/09

    CPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines

    Bei der Entscheidung im Rahmen eines Rechtsstreits, bei dem die Parteien eine Zuständigkeitsvereinbarung getroffen hatten, hat der Gerichtshof ausgeführt, dass es keinen aus dem allgemeinen Aufbau oder den Zielen des Übereinkommens abzuleitenden Grund für die Ansicht gibt, dass es an einer Zuständigkeitsvereinbarung beteiligten Personen verwehrt wäre, ihre Streitigkeit freiwillig einem anderen als dem vereinbarten Gericht zu unterbreiten (vgl. Urteile vom 24. Juni 1981, Elefanten-Schuh, 150/80, Slg. 1981, 1671, Randnr. 10, und vom 7. März 1985, Spitzley, 48/84, Slg. 1985, 787, Randnrn. 24 und 25).
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